Vorfahrt für den Autoverkehr

25. November 2024

Geplanter Kreuzungsumbau im Norden von Roxel zu Lasten von Natur und Landschaft und der Sicherheit des Fußgänger-, Fahrrad- und Reitverkehrs.

Der Landesbetrieb Straßenbau NRW plant eine geänderte Straßenführung für den Anschluss der Hülshoffstraße (L529) an die Hohenholter Straße (K22). Ziel ist es, eine für den Autoverkehr flüssigere Verbindung zwischen Nienberge und Roxel zu schaffen. Derzeit mündet die Hülshoff­straße an einem Stoppschild in die Hohenholter Straße; künftig soll sie wegen ihrer höheren Verkehrszahlen Vorrang vor der Hohenholter Straße erhalten, sodass der Stopp hier entfällt.
Erreicht werden kann das allerdings nur durch einen massiven Eingriff in Natur und Landschaft, der außerdem die Sicherheit des Fußgänger-, Fahrrad- und Reitverkehrs gravierend beeinträchtigt
An dem Knoten L529/K22 queren die 100-Schlösser-Route, ein ausgeschilderter Reitweg und der neue Lyrikweg die L529. Das Stoppschild gewährt bislang dem nichtmotorisierten Verkehr Vorrang und sorgt dadurch für die Sicherheit dieser Verkehrsteilnehmer.
Zukünftig soll die Trasse in einer weiten Kurve ins Aatal verlegt werden. Das Aatal ist hier als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Es dient als Puffer für das ökologisch wertvolle Naturschutz­gebiet Aa-Aue. Diese Schutzfunktion würde durch die Verlegung der Straße beeinträchtigt. Die umliegenden landwirtschaftlichen Nutzflächen sind ein Brutgebiet für Kiebitze, diese Funktion würde durch die Verlegung der Trasse entwertet.
Somit bedeutet die Ausbauplanung einen erheblichen Eingriff in Natur und Landschaft durch zusätz­lichen Flächenverbrauch, Versiegelung und Verinselung der Landschaft. Das Landschaftsbild würde sich verändern, die Straße würde einen deutlich stärker trennenden Charakter erhalten, was die schon jetzt vorhandene Beunruhigung des Naturraums verstärken würde.
Der sparsame Umgang mit Freiflächen sollte stets Priorität haben; jede Versiegelung muss gut begründet werden. In Landschaftsschutzgebieten hat der Gesetzgeber ein Bauverbot erlassen. Eine Befreiung von diesem Verbot ist nur in Ausnahmefällen und aus gewichtigen Gründen möglich. Dies sind hier nicht erkennbar.
Bereits vor zehn Jahren plante der Landesbetrieb Straßenbau NRW eine Umgestaltung des Knotens. Aufgrund der Widerstände seitens der Unteren Naturschutzbehörde und des Naturschutzbeirats, die schon damals auf die große Flächeninanspruchnahme, die negativen Auswirkungen auf das Aatal und auf die Gefahr für den Artenschutz hinwiesen, wurde das Projekt damals nicht umgesetzt, sondern ”nur” die Hülshoffstraße von 5,50m auf 7,50m verbreitert.
Seitdem hat sich die Dringlichkeit dieser Maßnahme nicht erhöht. Der Schutz von Natur und Landschaft sollte in diesem Fall weiterhin unbedingten Vorrang vor der Verbesserung für den Kfz-Verkehr haben.

Auch der ADFC sieht diese Maßnahme kritisch

 

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