Position des BUND Münster zur geplanten Schweinemastanlage in Hiltrup

20. Mai 2021

Im Landschaftsschutzgebiet zwischen Emmerbach und Hohe Ward soll ein Schweinemaststall für knapp 1500 Tiere entstehen. Der BUND Münster lehnt das Projekt ab, da der Standort aus Sicht des Natur- und Umweltschutzes problematisch ist und nicht den Forderungen nach artgerechter Tierhaltung entspricht.

Ein Stall dieser Größenordnung darf in einem so sensiblen Bereich, der neben seiner Bedeutung für den Artenschutz besondere Bedeutung für den Grundwasserschutz hat, nicht gebaut werden. Das Wasserschutzgebiet Hohe Ward, das für die Versorgung der Münsteraner Haushalte mit sauberem Trinkwasser von großer Bedeutung ist, beginnt in nur 500 m Entfernung vom geplanten Maststall. Welche Auswirkungen die Massentierhaltung auf den Nitratgehalt des Grundwassers hat und welche negativen Folgen damit verbunden sein können, ist hinlänglich bekannt. Daraus resultiert die Forderung nach flächengebundener Tierhaltung, die durch eine Beschränkung der Anzahl der Tiere pro Hektar zu einer naturverträglichen Kreislaufwirtschaft führt. Bei der flächengebundenen Tierhaltung steht soviel Fläche zur Verfügung, dass die in der Tierhaltung anfallende Gülle und der Mist für einen bedarfsdeckenden Futteranbau genutzt werden können. In diesem Fall können die landwirtschaftlichen Nutzpflanzen den Stickstoff als Nährstoff aufnehmen und verwerten, wodurch eine Auswaschung ins Grundwasser verhindert wird. Mit höchstens 14 Schweinen pro Hektar kann die Kreislaufwirtschaft realisiert werden. Das bedeutet aber, dass für 1500 Schweine eine Fläche von etwa 110 Hektar benötigt würde.

Der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband (WLV) betont in seinen Äußerungen zu diesem Projekt, dass es sich um eine zukunftsorientierte Investition handelt, die den Forderungen nach mehr Tierwohl nachkommt. Fakt ist jedoch, dass Schweine, die in dem geplanten Stall gemästet würden, nur mit dem Label der Haltungsform 2 in den Handel kommen dürften. Bei dieser Haltungsform ist der Begriff Tierwohl irreführend. Haltungsform 2 entspricht Stallhaltung Plus. Das Plus liegt in einer um 10% über der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestfläche für Mastschweine (0,75qm bei Tieren bis 110kg Körpergewicht) und in der zusätzlichen Bereitstellung von organischem Beschäftigungsmaterial. Die Tiere müssen also weiterhin in ziemlicher Enge und ohne Zugang ins Freie leben. Selbst bei der Haltungsstufe 3 „Außenklima“ darf man nicht davon ausgehen, dass dieser Zugang ins Freie gegeben ist. Für Außenklima reicht bereits ein geöffnetes Fenster.

Ein Vertreter des WLV hat gegenüber den Westfälischen Nachrichten erklärt, dass eine höhere Haltungsform bei dem geplanten Stall bereits mitgedacht sei und nur wegen der Investionskosten im ersten Schritt ein Stall der Haltungsform 2 realisiert werden solle. Das klingt wenig überzeugend, wenn man die Ausführungen in der Broschüre der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung "Gesamtbetriebliches Haltungskonzept Schwein – Mastschwein" liest: "Tiergerechte Ställe mit freier Lüftung und Auslauf stellen besonders hohe Anforderungen an den Standort und an den Betreiber, im Vergleich mit konventionellen zwangsbelüfteten Ställen mit Abluftführung über den First. Durch zusätzliche Emissionen (Gerüche und Ammoniak, NH3) aus dem Auslauf – selbst wenn man diese eher vorsichtig ansetzt – und die bodennahe Freisetzung sind nach derzeitiger Beurteilung deutlich größere Abstände zur Wohnbebauung oder stickstoffempfindlichen Ökosystemen einzuhalten als bei konventionellen Ställen.“ (Seite 95 Kapitel Standort,Immissionsschutz und Tierwohl)

Münster hat sich in seiner Nachhaltigkeitsstrategie 2030 das Ziel gesetzt den Anteil der ökologischen Landwirtschaft und die Anteile einer nachhaltigen konventionellen Landwirtschaft bis 2030 erheblich zu steigern. Und auch die Bauern zeigen in großen Presseartikeln gerne ihr nachhaltiges Engagement. Sollen alle diese Beteuerungen nicht nur hohle Worte sein, darf dieser Stall nicht genehmigt und gebaut werden.

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