Wenn man darüber nachdenkt, wie Städte den Herausforderungen der Klimaerwärmung begegnen können, spielen Grünflächen eine wichtige Rolle. Grünflächen heizen sich bei Hitzewellen weniger stark auf, weil Boden und Pflanzen für eine Verdunstung und damit für Kühlung sorgen. Bei Starkregen mindern sie als Versickerungsflächen die Gefahr von Überschwemmungen.
Die Stadt ist sich der Bedeutung des Grüns in der Stadt durchaus bewusst. So kann man auf den Seiten von Münster lesen, wie grün Münster ist und wie positiv sich das auf die Lebensqualität in der Stadt auswirkt.
Die Bürgerinnen und Bürger werden im Rahmen der Kampagne „Münster bekennt Farbe“ ebenfalls motiviert, einen Beitrag zu leisten und ehrenamtliche Patenschaften für Baumscheiben, Kreisverkehre oder andere Flächen zu übernehmen, um dort artenreichere, insektenfreundliche Vegetation zu pflanzen und zu pflegen.
Auf der Startseite des Amts für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit findet man unter der Überschrift Lebendige Gärten statt Schottergärten Folgendes: „Wie wichtig bepflanzte Gärten für das innerstädtische Klima sein können, zeigen die heißen Sommertage in diesen Tagen ganz besonders. Die Stadt erweitert ab sofort ihr Informations- und Beratungsangebot für Eigentümer und Eigentümerinnen, wie sie unbebaute Flächen bepflanzen können. ...“
Warum dann will die Stadt eine alte Hainbuchenhecke im Kreuzviertel roden und dort eine Elektroladestation errichten?
Dem Hinweis aus der Nachbarschaft, dass auf der gegenüberliegenden Straßenseite drei Parkplätze sind und man die Ladestation doch besser dort aufstellen sollte, wurde mit dem Argument begegnet, der Stromverteilerkasten sei auf der Heckenseite. Um die Ladestation auf der anderen Seite errichten zu können, müsste man die Straße aufgraben. Da doch lieber die Hecke roden? Das erinnert eher an Schilda und passt so gar nicht zu Münster, das auf sein Grün- und Nachhaltigkeitsengagement sonst so stolz ist.
Der BUND Münster bittet die verantwortlichen Ämter diese Entscheidung nochmals zu überdenken und den Rodungsbeschluss zurückzunehmen.