Freiflächenverbrauch und -schutz in Münster

Stand 10. 7. 2015

I. Der Druck auf den Freiraum
1. Münster hat derzeit ca. 300.000 Einwohner. Allgemein wird von einer weiteren Zunahme gerechnet, wobei allerdings Bevölkerungszuwachs und Zeithorizont unterschiedlich und teils widersprüchlich bestimmt werden. Das statistische Landesamt hat im Frühjahr 2015 einen Anstieg um 16,6 % = um fast 50.000 bis zum Jahre 2040 prognostiziert. Nach einer Mitteilung im Planungsausschuss geht die Stadt Münster für das Jahr 2020 von 311.000 Einwohnern aus. Weiterhin muss damit gerechnet werden, dass der auf den Einzelnen entfallende Wohnraum, der sich in den letzten Jahrzehnten verdoppelt hat und derzeit ca. 45 qm beträgt, weiter zunimmt. Für die Anhänger dieses Wachstums - sie sind die Meinungsführer auf diesem Gebiet - ist dies der Grund für die ständig erhobene Forderung nach weiterer Verdichtung im Innenbereich und auch nach weiteren Wohnbaugebieten im bisherigen Außenbereich.
2. Steigt die Bevölkerungszahl, steigt auch der Ruf nach mehr Arbeitsplätzen und damit nach weiteren Flächen für Gewerbe und Industrie. Ein Neubau der Justizvollzugsanstalt wird viel Fläche verbrauchen.
3. Weitere Verkehrsflächen wie die für den Ausbau der B 51 Richtung Warendorfer Straße und den Neubau der B 481n zum Schifffahrter Damm nehmen bisher unverbaute Flächen in Anspruch.
4. Schließlich benötigen auch neue Windkraftanlagen Flächen.

II. Planungsrecht, Planungen und Beschlüsse
1. Der in der Aufstellung befindliche und am 28. 4. 2015 von der Landesregierung beschlossene Landesentwicklungsplan (LEP) sollte ursprünglich ein verbindliches Ziel enthalten, in NRW täglich nicht mehr als 5 ha (derzeit noch 10 ha) zu verbrauchen. Dies wurde aber inzwischen dahin abgeschwächt, dass es nur noch ein „Grundsatz“ ist. Ein Flächenmonitoring und eine strengere Bedarfsberechnung sollen beim Eindämmen des Flächenverbrauchs helfen, für Münster wird das wohl keine Auswirkungen haben.
2. Grenzen für die weitere Flächeninanspruchnahme setzt der inzwischen verbindliche Regionalplan. Dort sind allerdings für Münster ca. 900 ha bis 2025 ausgewiesen, was eher einer Aufforderung zu weiterem Verbrauch als einer zum Flächensparen gleichkommt.
3. Der Flächennutzungsplan für die Stadt Münster und Bebauungspläne enthalten praktisch keine Begrenzung, weil der FNP bei einem angenommenen Bedarf geändert wird und Bebauungspläne gerade zum Zwecke der Flächeninanspruchnahme erlassen werden.
4. Weiterhin sind erwähnenswert:
a) Es gibt einen Ratsbeschluss, wonach die Flächeninanspruchnahme in Münster bis 2020 jährlich 30 ha nicht überschreiten soll. Steht aber unter dem Vorbehalt eines höheren „Bedarfs“ und ist damit praktisch wertlos, im Übrigen auch unverbindlich.
b) Praktisch große Bedeutung hat das Baulandprogramm, das regelmäßig fortgeschrieben und derzeit den Inhalt der Ratsvorlage von April/ Mai 2015 hat. Dort sind die zahlreichen neuen Vorhaben für die Schaffung neuer Wohnbauflächen im einzelnen aufgeführt, auch wird ihre Verwirklichung zu bestimmten Zeiten dargestellt. Dieses Programm ist also eher das Gegenteil eines Planes zur Schonung des Freiraumes. Allerdings werden von Seiten der Stadtplanung keine großen Neubaugebiete wie früher (Coerde, Kinderhaus, Handorf, Gewerbegebiet Amelsbüren) mehr geplant. Einen großen neuen Stadtteil Mauritz-Süd rund um Haus Lütkenbeck - vom Dortmund-Ems-Kanal bis zur Umgehungsstraße - mit Wohnungen für 19.000 Personen hat der Architekt Andreas Deilmann vorgeschlagen (in den Ratsfraktionen vorgestellt, Bericht darüber am 6. 6. 2015 in der Lokalpresse, z. B. M.Z, wo sich aber auch schon ein ablehnender Kommentar von Klaus Baumeister findet.).
c) Ein eher seltsamer Vorgang ist die Zertifizierung Münsters als flächensparende Kommune im Jahre 2014 („Meilenstein in Gold“). Letztlich beruht dies darauf, dass der Flächenbedarf von Münster in Abhängigkeit von der Bevölkerungszahl und der Stellung als zentraler Ort gesehen wird und dass der Kommunikation, d. h. der öffentlichkeitswirksamen Vermittlung, man spare Fläche, besondere Punkte zu verdanken sind. Verbunden damit ist ein Flächenbericht, der fortgeschrieben werden muss.

III. Die derzeitige Realität und Konsequenzen
1. Es wird kräftig weiter Fläche verbraucht, beispielsweise durch die neuen Baugebiete Kinderhaus-Südost, Gremmendorfer Weg, Markweg, Sprakel, Wolbeck-Nord, Albachten-Ost. Die noch nicht vollständig vergebenen Gewerbegebiete Loddenheide und Amelsbüren werden weiter aufgefüllt, so dass die CDU und die Wirtschaftsförderung Münster schon nach weiteren Gewerbegebieten rufen.
2. Die Entlastung durch die Konversionsflächen York in Gremmendorf und Oxford in Gievenbeck (insgesamt 80 ha für Wohnbebauung) wird auf Dauer eine starke Entlastung bringen, allerdings erst mit einer größeren Verzögerung. Nach einem Anfang Juni vorgelegten Bericht der Verwaltung liegt das auch daran, dass die BImA hohe Forderungen an den zu zahlenden Kaufpreis für die Flächen stellt. Das Baugebiet York soll frühestens 2018 verwirklicht werden, Oxford noch später.
3. Der BUND Münster sollte an seiner Ablehnung des weiteren Flächenverbrauchs festhalten.
a) Den vorwiegend aus dem Wachstum der Stadt hergeleiteten Bedarf sollten wir nicht anerkennen, sondern dem Erhalt des Freiraumes den Vorrang einräumen. Das wurde schon vielfach begründet und wird hier nicht wiederholt.
b) Dem Argument der Wohnungsnot sollten wir entgegenhalten: Wohnraumknappheit besteht nicht für die Wohlhabenden, sondern für Normalverdiener und Ärmere. Für diese sind aber Neubauten zu teuer. Statt dessen ist die Wohnungspolitik stärker sozial auszurichten.
c) Gegen Neubaugebiete spricht auch, dass ein Teil der Neubürger aus den 5 Umlandkreisen kommen würde, und dass eine solche Umsiedlung zu Lasten der Münsterland-Kreise und des Kreises Recklinghausen nicht sinnvoll sein kann.
d) Ab 2025 könnte ein Rückgang der Bevölkerung selbst in Münster eintreten. Dann könnten einige der bis 2025 geplanten Bauvorhaben nicht mehr gebraucht werden.
4. Nicht einheitlich beurteilt werden kann die Innenentwicklung durch Nachverdichtung. Einerseits gibt es Gebiete, in denen sie möglich und zu befürworten ist, andererseits gibt es auch Gebiete, in denen das Bauvolumen zu stark erhöht worden ist. Unbedingt zu respektieren sind neben den öffentlichen Grünflächen die sieben Grünzüge, die in der Grünordnung von Münster (i. d. F. der Fortschreibung von 2012) ausgewiesen sind. Auch können die Anregungen des vom Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr NRW 2014 herausgegebenen Leitfadens „Urbanes Grün“ stärker aufgegriffen werden.
IV. Aktivitäten zur Erhaltung der Freiflächen im dargelegten Sinn sollten wir zu einem Schwerpunkt machen. Dafür müssen wir uns Verbündete suchen.
Aktivitäten können sein:
- Ablehnung von flächenbeanspruchenden Projekten, wenn wir in Verfahren beteiligt werden.
- Gründung eines Bündnisses „Freiraumschutz Münster“?
- Zusammenarbeit mit den Nachbar-KGs, um auch dort den weiteren Flächenverbrauch zu begrenzen.

Beschlossen auf dem Mitgliedertreffen der KG Münster am 9. 7. 2015.



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