BUND-Kreisgruppe Münster

NABU und BUND Münster lehnen Musikcampus am Standort Hittorfstraße ab

14. April 2022

In einer gemeinsamen Stellungnahme lehnen die BUND KG Münster und der NABU Stadtverband Münster den geplanten Bau eines Musikcampus an der Hittorfstraße mit Verweis auf die damit zu erwartenden Beeinträchtigungen im angrenzenden Schlossgartenbereich ab.

Stellungnahme von NABU und BUND zum geplanten Musikcampus

Sehr geehrte Damen und Herren
des Rates der Stadt Münster!

Die Kreisgruppe Münster des BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland) sowie der NABU (Naturschutzbund Deutschland) Stadtverband Münster sprechen sich gegen den geplanten Standort einer Musikhalle im Bereich der Hittorfstraße Kreuzung Einsteinstraße gemeinschaftlich aus. In dem hoch sensiblen Stadtraum mit hoher Einwohnerdichte und geringem Angebot an ausgleichenden Grünflächen steht eine Beanspruchung von Freiflächen absolut im Gegensatz zum Schutz des Klimas, der natürlichen Ressourcen als auch des Natur- und Umweltschutzes. Wir bitten daher die Damen und Herren des Rates der Stadt Münster, sich auf Grund der folgenden Argumente ebenfalls gegen den Standort auszusprechen und in der entscheidenden Ratssitzung ein ablehnendes Votum abzugeben. Bitte setzen Sie sich für die gewissenhafte Prüfung von Alternativen ein, sofern die Errichtung eines Musikcampus die finanziellen Möglichkeiten des städtischen Haushaltes nicht übersteigen.

Mehr als die Hälfte (ca. 25.300 m²) des zur Diskussion stehenden Geländes in einer Größe von 41.900 m² befindet sich im Eigentum der Stadt Münster und entwickelte sich nach Aufgabe des pharmazeutischen Gartens zu einem extensiv genutzten Bestandteil einer innerstädtischen Grünfläche mit hohem Nutzungsgrad im Umfeld des historisch, stadtstrukturell und ökologisch bedeutenden Schlossparks. Die bestehenden Vegetationsstrukturen weisen ein hohes Alter auf, welches insbesondere an heimischen Bäumen gut abzulesen ist. Das Gelände besitzt eine hohe Maturität, die nicht zu ersetzen ist, geschweige denn in gleichwertiger Lage für den Stadtteil ausgeglichen werden könnte. Das eingebrachte Grundstück ist überdies gem. der Grünordnung der Stadt Münster, dem 1. Grünring zugeordnet.

 

Auszug Grünordnung Stadt Münster:

Das historisch gewachsene Grünsystem in der Stadt Münster ist einmalig. Mit der Promenade - diese entspricht dem Verlauf der historischen Wallanlagen - hat Münster seit dem 18. Jahrhundert einen geschlossenen ersten Grünring. Auf diesen innerstädtischen grünen Ring laufen radial aus der freien Landschaft sieben Hauptgrünzüge zu.

VORRANGFLÄCHEN ZUR FREIRAUMSICHERUNG
als vorhandene funktionale Grünanlagen (Parks, Sport- und Spielplätze, Kleingärten, Friedhöfe)

Bitte beachten Sie, dass eine Bebauung der Fläche diametral diesen Festsetzungen der städtischen Grünordnung entgegensteht.

In den Plänen der Grünordnung Münster ist auch der benachbarte Kiessandzug zu erkennen. Er ist von höchster Bedeutung für die Trinkwassergewinnung der Stadt. Aufgrund des hohen Versiegelungsgrades im Umfeld des Vorhabens und den aktuell feststellbaren Klimaveränderungen ist aber bereits heute mit einer hohen Belastung dieser Ressource zu rechnen. Weitere Belastungen dürfen nicht zugelassen werden. Reduzierte Niederschläge und zusätzlich kanalisiertes Niederschlagswasser, das der Grundwasserneubildung entzogen wird, würden diese Situation weiter verschärfen. Hinzuweisen ist in diesem Kontext auch auf die Grundwasserschutzfunktion der Deckschicht. Sie ist als gering eingestuft und verdeutlicht die Gefahren für die Qualität des Grundwassers und des Wasserspeichers im 2 m Raum des Bodens.

Auch unter den Aspekten städtische Wärmeinseln und Klima finden sich im Umweltkataster der Stadt Argumente gegen den Standort. Das Kartenwerk kennt den Raum als städtische Wärmeinseln aus dem Jahre 2015 und der Perspektive für 2030. In diesem Umfeld rangiert der Schlossgarten mit seinen unverbauten Flächen als klimaökologischer Ausgleichraum. Dies ist auf die geringe Versiegelung zurückzuführen. In seinem urbanen Umfeld darf folglich keine zusätzliche Versiegelung die Situation für eine lebenswerte Umwelt weiter entwerten. Veränderungen des Klimas bitten wir sehr ernst zu nehmen.

Für das Überleben von schutzwürdigen Tierarten hat das betroffene Gelände und sein Umfeld selbstverständlich ebenfalls größte Bedeutung. An erster Stelle sind Fledermäuse zu nennen. Kartiert wurden von Herrn Dr. C: Trappmann:,

Großer Abendsegler, Kleiner Abendsegler, Breitflügelfledermaus, Zwergfledermaus, Rauhautfledermaus, Mückenfledermaus, Großes Mausohr, Teichfledermaus, Fransenfledermaus, Wasserfledermaus, Bartfledermaus und Braunes Langohr.

Sie stehen unter dem strengen Schutz der Naturschutzgesetze. Auch diese Tatsache erfordert den Erhalt der Arten, ihrer Lebensraumstrukturen wie den alten Baumbeständen mit ihren Höhlen als Wochenstuben sowie die Abwehr aller Gefährdungen wie zusätzliche Lichtquellen, die als Beispiele und Bedrohungen hier genannten werden müssen.

In der zusammenfassenden Betrachtung des Planungsraumes ist hervorzuheben, dass heute die Bebauung dominiert und Grünflächen nur untergeordnet vorhanden sind. Die Grün- und Parkflächen sind aber elementar für den Lebenswert des Stadtteiles. Sie wirken sowohl auf die Bürger und ihre Naherholungsmöglichkeiten als auch auf die beschriebenen Belange der Umwelt, die durch fehlende Versickerung von Niederschlägen, reduzierte Möglichkeiten der Verdunstung und den Verlust an Lebensräumen einer bedrohten Fauna Schaden nehmen würden. Der Freiflächenverlust ist zudem nicht ausgleichbar.

Wie der Presse zu entnehmen ist, sollen aber im Umfeld des Coesfelder Kreuzes weitere Vorhaben der Universität realisiert werden. Aus Sicht der Naturschutzverbände könnte dies als Chance verstanden werden, um z. B. im Zuge des Neubaues der Liegenschaften der Mathematik an der Einsteinstraße eine Alternative für einen Musikcampus zu prüfen. Weitere Vorteile wie die Nähe zum Parkhaus könnten hier genutzt werden und zusätzliche Lärmbelastung wie z. B. für die Anwohner der Hittorfstraße würden vermieden.

Bitte lehnen sie den Standort Hittorfstraße X Einsteinstraße ab.

Mit freundlichem Gruß,

Detlef Lobmeyer (Vorsitzender NABU Münster),
Marcus Wilhelm (NABU Münster),
Ulrike Brockmann-Krabbe (BUND Münster),
Martin Krabbe (BUND Münster)

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